Kommunale Liegenschaften stehen gleich unter mehrfachem Druck: Klimaschutzkonzepte, Vorbildfunktion nach dem Gebäudeenergiegesetz, anstehende Sanierungen im Bestand und ein Haushalt, der jede Position rechtfertigen muss. Bauwerkintegrierte Photovoltaik ist dabei oft die einzige verbleibende Fläche — und zugleich das Thema, zu dem im Haus niemand belastbar auskunftsfähig ist.
Genau hier ist die Versuchung groß, sich vom künftigen Anbieter beraten zu lassen. Vergaberechtlich ist das der Anfang eines Problems.
Fragen, die wir für Sie beantworten
- Welche unserer Liegenschaften kommen überhaupt in Frage — und in welcher Reihenfolge?
- Wie schreiben wir BIPV produktneutral aus, ohne technisch beliebig zu werden?
- Welche Nachweise müssen mit dem Angebot vorliegen?
- Sind die eingegangenen Angebote gleichwertig — und wenn nicht, worin unterscheiden sie sich?
- Hält unsere Planung dem stand, was das Bauproduktenrecht verlangt?
- Wie dokumentieren wir die Abnahme so, dass sie einer Prüfung standhält?
Warum unsere Rolle vergaberechtlich zählt
Wir planen nicht, liefern nicht und montieren nicht. Wir haben kein Produkt im Programm und keine Vertriebsbindung an einen Hersteller. Damit entsteht bei der Mitwirkung an Ihrer Leistungsbeschreibung kein Interessenkonflikt, der das Verfahren angreifbar macht.
Diese Trennung ist kein formaler Zusatz, sondern der Kern unseres Angebots: Wer die Ausschreibung schreibt und anschließend selbst anbietet, bringt Sie in Erklärungsnot.
Vergabefähige Unterlagen
Unsere Prüfberichte, Wertungsvermerke und Abnahmeprotokolle sind so aufgebaut, dass sie in der Vergabeakte bestehen: nachvollziehbar begründet, mit Norm- und Vertragsbezug, ohne Bewertung, die sich nicht belegen lässt.
Auf Wunsch stellen wir die fachliche Wertung in der Form bereit, die Ihr Vergabeverfahren vorgibt.