Architekten planen Gebäudehüllen, Elektroplaner planen Anlagen. Bauwerkintegrierte Photovoltaik ist beides zugleich — und fällt regelmäßig in die Lücke dazwischen. Das Modul wird als Fassadenplatte gezeichnet und als Stromerzeuger gerechnet, aber niemand prüft, ob das gelieferte Produkt für diese Einbaulage überhaupt verwendbar ist.
Wir prüfen die vorliegende Planung, bevor daraus eine Ausschreibung wird. Wir planen nicht um — wir sagen Ihnen, was trägt und was nicht.
Worauf wir die Planung prüfen
- Verwendbarkeitsnachweis des vorgesehenen Produkts für die konkrete Einbaulage
- Absturzsichernde Verglasung, Brandverhalten und Anforderungen an die Gebäudeklasse
- Anschluss an Dicht- und Entwässerungsebene, Durchdringungen, Randanschlüsse
- Hinterlüftung und zu erwartende Modultemperatur — der stille Ertragsfresser
- Elektrische Auslegung: Verschaltung, Wechselrichterkonzept, Freischaltung im Ereignisfall
- Zugänglichkeit für Wartung und Modultausch über die Lebensdauer
- Schnittstellen und Gewährleistung zwischen Hüllen- und Elektrogewerk
- Plausibilität der Ertragsprognose gegen Verschattung und Ausrichtung
Die Naht ist der wunde Punkt
In den allermeisten Projekten liegt das Problem nicht in der Fassade und nicht in der Elektrotechnik, sondern genau dazwischen: Wer verantwortet die Dichtigkeit einer Durchdringung, die der Elektriker durch die Ebene des Fassadenbauers legt? Wer haftet, wenn ein Modul bricht — der Hersteller, der Monteur oder der Planer?
Diese Fragen lassen sich vor der Vergabe in einem Nachmittag klären. Nach dem Schadenfall beschäftigen sie zwei Anwälte über Jahre.
Was wir nicht tun
Wir übernehmen die Planung nicht und schreiben sie nicht um. Unsere Prüfung ersetzt weder den Fachplaner noch dessen Haftung — sie stellt sicher, dass Sie als Bauherr wissen, was Sie beauftragen.
Das ist keine Bescheidenheit, sondern Voraussetzung: Wer selbst plant, kann dieselbe Planung nicht unabhängig prüfen.