Die Frage kommt fast immer in derselben Form: „Wir haben da eine große Fassade — lohnt sich das?“ Beantworten lässt sie sich nicht mit einem Ertragsrechner aus dem Netz. Bauwerkintegrierte Photovoltaik steht und fällt mit der Fläche, der Verschattung, der Konstruktion dahinter und der Frage, was die Hülle ohne Photovoltaik gekostet hätte.
Genau diese Rechnung stellen wir auf — bevor ein Planungsbüro beauftragt wird und bevor irgendjemand ein Produkt anbietet.
Was wir erheben
- Flächen am Gebäude: Ausrichtung, Neigung, Verschattung durch Nachbarbebauung und Bewuchs
- Zustand und Aufbau der vorhandenen Hülle — und ob sie ohnehin zur Sanierung ansteht
- Statische Reserven und Befestigungsebene, soweit aus Unterlagen erkennbar
- Geeignete Bauarten: hinterlüftete Fassade, Warmfassade, Verglasung, Brüstung, Verschattung
- Ertragsabschätzung mit norddeutschen Einstrahlungsdaten, nicht mit Bundesmittelwerten
- Lastgang und Eigenverbrauchsanteil — der entscheidet über die Wirtschaftlichkeit, nicht die Modulleistung
- Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Hülle statt Vollkosten der Anlage
Warum die Mehrkostenrechnung die einzig ehrliche ist
Wer die vollen Anlagenkosten gegen den Stromertrag rechnet, bekommt bei BIPV fast immer ein schlechtes Ergebnis. Das ist auch richtig — aber es ist die falsche Rechnung.
Denn das Modul ersetzt ein Bauteil, das Sie ohnehin bezahlt hätten: Fassadenplatte, Verglasung, Verschattung. Verglichen werden muss deshalb die Differenz zwischen beiden Varianten, nicht der Gesamtpreis. Bei anstehender Hüllsanierung verschiebt das die Wirtschaftlichkeit erheblich — in beide Richtungen, je nach gewähltem Vergleichsstandard. Wir legen offen, gegen welchen Standard wir rechnen.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
Eine schriftliche Einschätzung mit Flächenübersicht, geeigneten Bauarten, Ertragsabschätzung, Mehrkostenrechnung und den Punkten, die einer Umsetzung im Weg stehen — Denkmalschutz, Abstandsflächen, Brandschutz, Statik.
Wenn sich BIPV an Ihrem Gebäude nicht rechnet, steht das genauso deutlich darin. Das ist der Zweck einer Machbarkeitsprüfung.