Bei bauwerkintegrierter Photovoltaik bieten Anbieter selten dasselbe an. Der eine kalkuliert ein zertifiziertes Fassadensystem, der andere ein Standardmodul mit Sonderkonstruktion, der dritte lässt die Unterkonstruktion beim Fassadenbauer. Die Preise unterscheiden sich um den Faktor zwei — und sagen über die Qualität wenig aus.
Wir sorgen dafür, dass ausgeschrieben wird, was Sie wollen, und dass Sie hinterher vergleichen können, was angeboten wurde.
Woran wir mitwirken
- Leistungsbeschreibung: produktneutral formuliert, aber technisch eindeutig
- Eignungs- und Zuschlagskriterien, die BIPV-Erfahrung tatsächlich abbilden
- Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind — nicht erst bei der Ausführung
- Fachliche Prüfung der eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und Gleichwertigkeit
- Aufklärung technischer Rückfragen im Verfahren
- Wertungsvermerk als Grundlage für Ihre Vergabeentscheidung
Für die öffentliche Hand
Dass wir nicht planen und nicht liefern, ist im Vergabeverfahren kein Nebenaspekt, sondern der Grund, warum wir Sie überhaupt begleiten dürfen. Wer an der Leistungsbeschreibung mitwirkt und anschließend selbst anbietet, ist vom Verfahren auszuschließen — und bringt das Verfahren in Gefahr.
Wir haben kein Produkt und keine Montagekapazität. Unser einziges Interesse ist, dass am Ende etwas an der Wand hängt, das hält.
Die Wertung ist die eigentliche Arbeit
Ein Angebot, das 30 Prozent günstiger ist, hat dafür fast immer einen Grund. Manchmal ist es eine schlankere Unterkonstruktion, manchmal ein Modul ohne passenden Verwendbarkeitsnachweis, manchmal schlicht eine Position, die fehlt und später als Nachtrag kommt.
Unser Wertungsvermerk benennt diese Unterschiede in einer Form, die einer Nachprüfung standhält.