Mit der Abnahme geht die Beweislast auf Sie über: Ab diesem Tag müssen Sie nachweisen, dass ein Mangel schon vorher bestand. Bei einer Fläche, die zugleich Gebäudehülle und Stromerzeuger ist, ist das ohne belastbare Aufnahme kaum möglich.
Wir begleiten die Abnahme und sorgen dafür, dass der Zustand bei Übergabe dokumentiert ist — und dass die Unterlagen vollständig sind, bevor unterschrieben wird.
Was zur Übergabe gehört
- Elektrische Messung: Kennlinie je String, Isolationswiderstand, Schutzmaßnahmen
- Thermografie der fertiggestellten Fläche unter Last
- Abgleich des eingebauten Produkts mit Auftrag und Verwendbarkeitsnachweis
- Vollständigkeit der Dokumentation: Datenblätter, Nachweise, Prüfprotokolle, Bestandsunterlagen
- Wartungs- und Reinigungskonzept einschließlich Zugänglichkeit
- Gewährleistungsfristen je Gewerk, schriftlich festgehalten
- Restpunkte mit Frist statt pauschaler Vorbehalte
Zwei Gewerke, zwei Fristen
Für Bauleistungen und für Anlagentechnik gelten unterschiedliche Gewährleistungsfristen — und bei BIPV hängen beide an derselben Fläche. Wer das nicht getrennt festhält, steht im vierten Jahr vor der Frage, welcher Teil des Schadens noch abgedeckt ist.
Wir halten fest, welche Frist für welches Bauteil läuft und ab wann.
Die Übergabe an den Betrieb
Eine Anlage in der Fassade wird anders gewartet als eine auf dem Dach: Zugänglichkeit, Ersatzteilvorhaltung und Austauschbarkeit einzelner Module sind hier Betriebsfragen mit erheblichen Kostenfolgen.
Deshalb endet unsere Begleitung nicht mit der Unterschrift, sondern mit einer Übergabe, auf der der Betrieb tatsächlich aufsetzen kann.